Personal in Festanstellung
Wir legen höchsten Wert auf die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist unser Personal ausnahmslos in Festanstellung. Durch die Arbeitnehmerüberlassung sind Sie mit unserem Personal rechtlich auf der sicheren Seite. Probleme mit der „Scheinselbständigkeit“ können Sie durch die Wahl des richtigen Personalpartners vermeiden.
Anhand unserer langjährigen Erfahrung im Veranstaltungsbereich stellen wir für Sie ein erfahrenes Team zusammen, das auf Ihre Anforderungen maßgeschneidert ist. Gerne finden wir den richtigen Dienstleistungsmix für Sie.
AÜG & Zeitarbeit
Die Event Staffing GmbH arbeitet nach dem Gleichstellungsgrundsatz in der Arbeitnehmerüberlassung – gleiche Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmer gegenüber der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb. Dieses Verfahren ist auch bekannt als equal pay and equal treatment.
PSA
Persönliche Schutzausrüstung: Unser Personal wird selbstverständlich betriebsintern mit Sicherheitsschuhen der Klasse S3, Helm und Handschuhen ausgestattet.
Wir orientieren uns an den Verbandsrichtlinien des VPLT.